Keine erstattung für ungeimpfte

Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle. 1 › Fachthemen › Coronavirus: Übersicht für Arbeitgeber. 2 Ungeimpfte haben keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei Quarantäne. Bei eigener Erkrankung bleibt es aber bei Lohnfortzahlung und. 3 Wer gilt als Ungeimpft? · Zu unterscheiden: Eigene Erkrankung an. 4 Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. 5 Auch Ungeimpfte oder nur einmal Geimpfte, jedenfalls solange es keine Impfpflicht in Deutschland gibt. Nur im Falle einer Quarantäne, bei der es nicht zu einer Erkrankung kommt, haben Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz mehr. 6 November ist nun der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entschädigung bei Entgeltausfall bei Quarantäne für Ungeimpfte erloschen. Auch das führt zu Diskussionen. Wichtig ist aber zu trennen: Geht es um eine Erkrankung des Arbeitnehmers oder ist Quarantäne als Kontaktperson ohne eigene Erkrankung angeordnet worden?. 7 Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. 8 Falls Du Dich noch nicht hast impfen lassen, erhältst Du künftig keine Entschädigung mehr für Deinen Lohnausfall. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossen. Sie begründen das damit, dass ja jeder diese Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könne. 9 Ungeimpfte erhalten ab November keinen Verdienstausfall innerhalb der Quarantäne mehr. Dies haben die Gesundheitsminister für Bund und Länder am September beschlossen und begründen. 10