Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen. 1 vor der erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Abs. Infektionsschutzgesetz durch Ihr. 2 Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten am 1. Arbeitstag und jedes Jahr im Abstand. 3 Die Bescheinigung ist nur dann lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber. 4 Ab sofort können Hygienebelehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz online absolviert werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 28,- Euro. Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. 5 Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt: 1. 6 Beschreibungen von Leistungen der staatlichen und kommunalen Verwaltungen mit Kontaktinformationen der zuständigen Behörde. Online-Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz mit Bezahlfunktion - BayernPortal. 7 2Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1 bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen. 8 Die Muster-Belehrungsbögen werden derzeit überarbeitet. gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2. Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte () (PDF, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei) arabisch (PDF, KB, Datei ist nicht barrierefrei) englisch (PDF, 56 KB, Datei ist nicht barrierefrei). 9 Gesundheitsamt - Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung. Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden. Zum Online-Verfahren. folgebelehrung infektionsschutzgesetz download kostenlos 10 belehrung nach 43 infektionsschutzgesetz online kostenlos 12