Bei der Errichtung des Testaments müssen Sie jedoch bestimmte Kriterien beachten, damit es rechtsgültig ist. 1 Um in der Schweiz ein rechtsgültiges Testament errichten zu können, muss der Testator (künftige Erblasser) zum einen mindestens 18 Jahre alt und. 2 Wie man ein eigenhändiges Testament erstellt. Öffentliches Testament. Mündliches Testament. Erbvertrag gemäss Schweizer Recht. Testamentsvorlage. 3 Das öffentliche Testament wird öffentlich beglaubigt. Dieser Form bedienen sich insbesondere Personen, die nicht mehr selber schreiben oder lesen können. 4 Es muss jedoch von Anfang bis zum Schluss eigenhändig geschrieben sein, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag der Niederschrift. Der Testator hat das Testament zu unterschreiben. Bei diesem Testament haben weder Zeugen mitzuwirken noch muss die Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden. 5 Ein Testament kann handschriftlich sein; man kann es aber auch öffentlich beurkunden lassen. Wichtig ist, dass ein öffentlich beurkundetes Testament nicht mehr Gewicht hat als ein privat aufgesetztes. Für einen Vorsorgeauftrag gilt das Gleiche. In diesem Dokument trifft man Regeln für den Fall, dass ein Partner nicht mehr handlungsfähig ist. 6 Ein Testament, das auf dem Computer geschrieben und bloss von Hand unterzeichnet ist, ist ungültig. Dasselbe gilt für Testamente, die Ehepaare gemeinsam aufgesetzt und unterschrieben haben. Jeder Ehepartner muss je ein eigenes Testament erstellen. 7 Eine notarielle Beglaubigung ist immer dann notwendig, wenn die Richtigkeit einer Unterschrift oder die Echtheit einer Urkunde oder Abschrift bestätigt werden muss, um auf eine Verwendung des Originals verzichten zu können. Das betrifft. Einträge ins Grundbuch. Erklärungen an das Handelsregister. 8 Das eigenhändige Testament braucht keine öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Es muss jedoch mehrere Formvorschriften erfüllen, da es sonst ungültig ist. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden. Es muss datiert und unterschrieben sein. 9 Ein Testament können sie selber erstellen, wobei es von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden muss. Weiter besteht die Möglichkeit, ein Testament öffentlich beurkunden zu lassen. Eine Beglaubigung ist von Vorteil, wenn die Frage der Urteilsfähigkeit aufkommt. handschriftliches testament schweiz 10 testament vorlage schweiz 12