Wer an Covid erkrankt und nicht geimpft war. 1 › Fachthemen › Coronavirus: Übersicht für Arbeitgeber. 2 Ungeimpfte in Quarantäne haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer jedoch nicht an Corona erkrankt ist, sondern lediglich in behördlich. 3 Ungeimpfte haben keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei Quarantäne. Bei eigener Erkrankung bleibt es aber bei Lohnfortzahlung und. 4 Hinweis: Wer jedoch an Covid erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte. 5 Wer als Ungeimpfter an Corona erkrankt, hat für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und die Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber. 6 Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Corona-Impfung abgelehnt haben und an Covid erkranken, haben Anspruch auf die Lohnfortzahlung. 7 Ungeimpfte in Quarantäne haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer jedoch nicht an Corona erkrankt ist, sondern lediglich in behördlich angeordnete Quarantäne muss, der hat als Ungeimpfter. 8 Wer wegen eines positiven Testergebnisses bei sich selbst oder einer akuten Covid-Erkrankung als Infizierter in Quarantäne muss, erhält auch als Ungeimpfter weiterhin Lohnfortzahlung. Hierfür gilt die reguläre Handhabung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung. 9 Die Entschädigung ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von Euro begrenzt. Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung den Pflegeeltern zu. Der Anspruch nach § 56 Absatz 1a IfSG besteht in Bezug auf die dort genannten Maß-. 10 Nur im Falle einer Quarantäne, bei der es nicht zu einer Erkrankung kommt, haben Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte keinen Anspruch auf. 11