Was bedeutet auflösung einer erbengemeinschaft

Der Zweck der Erbengemeinschaft ist die Auflösung bzw. Auseinandersetzung. Sie. 1 Das Ziel der Erbengemeinschaft ist die Auflösung: Der Nachlass soll unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft verteilt werden. Es gibt drei Möglichkeiten. 2 Grundsatz: die Auflösung ist das Ziel der Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft, man kann sich nicht. 3 Alle Erben verwalten bis zur Auflösung der Gemeinschaft den Nachlass Das bedeutet: Selbst wenn hohe Kosten oder Schulden mit dem. 4 Eine Erbengemeinschaft aufzulösen funktioniert nur problemlos, wenn sich alle Mitglieder einigen können. Es genügt schon, einen Erben in der Erbengemeinschaft zu haben, der sich weigert zu verhandeln, die Kommunikation verlangsamt oder schlichtweg blockiert. 5 Wenn es nicht möglich ist, die Erbengemeinschaft wie oben beschrieben durch Aufteilung aller Güter aufzulösen, gibt es drei Optionen zur Auflösung. Zwei von ihnen setzen das Einverständnis aller anderen Mitglieder der Gemeinschaft voraus, die dritte Alternative ist auch im Streitfall möglich. 6 Der Zweck der Erbengemeinschaft: Auflösung, häufig auch als Auseinandersetzung bezeichnet. Hiernach soll die Erbengemeinschaft den Nachlass verteilen und sich im Anschluss auflösen. Bis es dazu kommt muss sie den Nachlass verwalten und Nachlassverbindlichkeiten begleichen. 7 Das gesetzliche Ziel der Erbengemeinschaft ist deren Auflösung, man spricht auch von einer „geborenen Liquidationsgemeinschaft“. Allein schon weil die, soeben vorgestellten, Regeln zur Verwaltung der Erbengemeinschaft alles andere als praktikabel sind, haben alle Miterben das Ziel sich möglichst schnell voneinander zu lösen. 8 6. Erbengemeinschaft auflösen mittels Teilzahlungsversteigerung. Da die ersten beiden Optionen eine Einigkeit der Erbengemeinschaft voraussetzen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Teilzahlungsversteigerung. Sie ist ähnlich einer Zwangsversteigerung, denn bei hohem Interesse der Bieter kann ein höherer als der errechnete Verkehrswert. 9 Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt, schon das Gesetz sieht als Ziel der Erbengemeinschaft deren Auflösung, die sog. Auseinandersetzung. Die Auflösung der Erbengemeinschaft kann auf vier Wegen stattfinden: Aufteilung des Nachlasses (sog. Erbauseinandersetzung), Verkauf des Erbteils, Abschichtung und Anwachsung sowie der. erbengemeinschaft einvernehmlich auflösen 10 Die Auflösung der Erbengemeinschaft kann einer Zwangsversteigerung ähnlich von jedem Erben beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. 11 erbengemeinschaft einer blockiert 12